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   VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07.KO   

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VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07.KO (https://dejure.org/2008,19465)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2008 - 3 K 1282/07.KO (https://dejure.org/2008,19465)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2008 - 3 K 1282/07.KO (https://dejure.org/2008,19465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; Begriff der spezialpräventiven Gründe i.S.d. § 45 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG); Voraussetzungen der Rücknahme einer bestandskräftigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; AuslG § 46 Nr. 2; ARB Nr. 1/80 Art. 7; ARB Nr. 1/80 Art. 14 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Ausweisung, Rücknahme, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, Ermessensausweisung, Ermessen, Beurteilungszeitpunkt, Drogendelikte, Wiederholungsgefahr, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Er genieße den Status eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemäß Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 EWG/Türkei.

    Daher habe er nur unter den Voraussetzungen des Art. 14 ARB 1/80 EWG/Türkei ausgewiesen werden dürfen.

    Die Voraussetzungen für seine Ausweisung auf der Grundlage des Art. 14 ARB 1/80 EWG/Türkei hätten im Jahre 1998 nicht vorgelegen.

    Er ist der Auffassung, der Kläger könne die Rücknahme der Ausweisung vom 7. Mai 1998 nicht verlangen, weil er auch auf der Grundlage einer Ermessensausweisung unter Berücksichtigung des Art. 14 ARB 1/80 EWG/Türkei ausgewiesen worden wäre.

    So ist zunächst davon auszugehen, dass der Kläger gemäß Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 EWG/Türkei in den Genuss der Rechtsstellung eines Berechtigten nach dieser Bestimmung gelangt ist.

    Da diese Voraussetzungen im Falle des Klägers vorliegen, durfte er nach der vorstehend zitierten Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts nur auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 EWG/Türkei i.V.m. §§ 45, 46 AuslG a.F. im Wege einer behördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden.

    Zu Recht geht der Beklagte von der Prämisse aus, dass die Ausweisung des Klägers vom 7. Mai 1998 auch als Ermessensausweisung auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 EWG/Türkei i.V.m. §§ 45, 46 Nr. 2 AuslG a.F. rechtmäßig hätte verfügt werden dürfen.

    Nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 EWG/Türkei gilt der erste Abschnitt des Beschlusses, in dem sich unter anderem auch Art. 7 ARB befindet, vorbehaltlich der Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind.

    Grundsätzlich ist insoweit der gemeinschaftsrechtliche Standard für die Ausweisung von Gemeinschaftsangehörigen bzw. für die Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsrechte von Unionsbürgern nach § 6 Freizügigkeitsgesetz EU - FreizügG/EU - i.V.m. Art. 39 Abs. 3 EG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige zu übertragen (Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Kommentar, Loseblattsammlung, Bd. 3, Nr. 381, Art. 14 ARB 1/80 EWG/Türkei, Rdn. 4 m.w.N.).

    Hierzu gehörten neben Art und Umständen der Tat und der zu besorgenden Wiederholungsgefahr alle in § 45 Abs. 1 und 2 AuslG a.F. nicht abschließend genannten Gesichtspunkte unter Beachtung der oben bereits näher beschriebenen Wertungsprärogative des Art. 14 Satz 1 ARB 1/80 EWG/Türkei.

    Die Ausweisung des Klägers war in Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 EWG/Türkei i.V.m. §§ 45, 46 Nr. 2 AuslG a.F. gesetzlich geregelt.

    Der Beklagte ist nach alledem zu Recht davon ausgegangen, dass er den Kläger auch auf der Grundlage einer Ermessensausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 EWG/Türkei hätte ausweisen können.

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Er ist nämlich mit Blick auf seine gesamte vorstehend aufgezeigte Entwicklung nicht etwa faktisch zu einem Inländer geworden, so dass ihm ein Leben in der Türkei nicht hätte zugemutet werden können (vgl. hierzu VGH Hessen, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Asyl-Magazin 2006, 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 F 2220/05 -, Asyl-Magazin 2006, S. 29 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Er ist nämlich mit Blick auf seine gesamte vorstehend aufgezeigte Entwicklung nicht etwa faktisch zu einem Inländer geworden, so dass ihm ein Leben in der Türkei nicht hätte zugemutet werden können (vgl. hierzu VGH Hessen, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Asyl-Magazin 2006, 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 F 2220/05 -, Asyl-Magazin 2006, S. 29 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • EGMR, 10.06.2010 - 2220/05

    VAKAYEVA AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Er ist nämlich mit Blick auf seine gesamte vorstehend aufgezeigte Entwicklung nicht etwa faktisch zu einem Inländer geworden, so dass ihm ein Leben in der Türkei nicht hätte zugemutet werden können (vgl. hierzu VGH Hessen, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 7 TG 106/06 -, Asyl-Magazin 2006, 32 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 F 2220/05 -, Asyl-Magazin 2006, S. 29 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Dies ergibt sich bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 29. April 2004 - Rs C - 482/01 und C - 493/01 -, Orfanopoulus und Oliveri, DVBl. 2004, 876) und der daran anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Dies ergibt sich bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 29. April 2004 - Rs C - 482/01 und C - 493/01 -, Orfanopoulus und Oliveri, DVBl. 2004, 876) und der daran anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Ob die Maßnahme im Einzelfall zur Erreichung des vorstehend bezeichneten Zwecks notwendig und damit im Ergebnis nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt ist, kann nur im Rahmen einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung beantwortet werden (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Dies kann nur dann angenommen werden, wenn einer der Familienangehörigen, mit denen der Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, aufgrund individueller Besonderheiten mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des von der Ausweisung betroffenen Ausländers angewiesen ist (VGH Bw, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 13 F 1997 - NVwZ-RR 1997, 746 - 749 und BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 256/96 - Buchholz 402.240, § 47 AuslG, 1990, Nr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    Dies kann nur dann angenommen werden, wenn einer der Familienangehörigen, mit denen der Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, aufgrund individueller Besonderheiten mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des von der Ausweisung betroffenen Ausländers angewiesen ist (VGH Bw, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 13 F 1997 - NVwZ-RR 1997, 746 - 749 und BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1997 - 1 B 256/96 - Buchholz 402.240, § 47 AuslG, 1990, Nr. 12).
  • VG Koblenz, 18.08.2008 - 3 K 869/07

    Ermessensausweisung nach langjährigem Aufenthalt

    Auszug aus VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
    An diesem Prüfprogramm, welches sich der Sache nach im Wesentlichen mit dem Wortlaut des § 45 Abs. 1 und 2 AuslG a.F. deckt, zeigt sich, dass die nach Art. 8 EMRK zu beachtenden Gesichtspunkte weitestgehend bereits in den nationalen Bestimmungen des Ausländergesetzes a.F. ihren Niederschlag gefunden hatten und Art. 8 EMRK somit keinen Prüfungsrahmen außerhalb des Aufenthaltsgesetzes eröffnet (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 17. März 2008 - 3 K 1349/07.KO - und vom 18. August 2008 - 3 K 869/07.KO -).
  • VG Stuttgart, 23.05.2006 - 17 K 1214/05

    Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisung

  • VG Koblenz, 17.03.2008 - 3 K 1349/07

    Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2008 - 7 B 10529/08
  • VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1169/10

    Biomasse-Heizungsanlage

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Sach- und Rechtslage muss im Falle der Untätigkeitsklage jedoch die letzte mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht sein, da eine Behörde sonst grundsätzlich die Möglichkeit hätte, durch Untätigkeit im Widerspruchsverfahren den maßgeblichen Zeitpunkt auf die letzte Behördenentscheidung im Ausgangs verwaltungsverfahren vorzuverlegen und hierdurch während des Widerspruchsverfahrens zu ihren Ungunsten erfolgte Tatsachen- oder Gesetzesänderungen auszublenden (im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 S 2220/05 - juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 17 A 5677/95 - juris, Rn. 32; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - Bs VI 104/96 - juris, Rn. 6; VG Koblenz, Urteil vom 11. September 2008 - 3 K 1282/07 - juris, Rn. 41).
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